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Sicherheitsdatenblätter:
Sortimentsveränderungen vorbehalten. Ältere SDB sind noch bei uns anzufordern.
Handelsname
Artikelnummer
23 06 902
23 06 901
13 10 603
13 10 612
22 01 445
13 06 100
22 01 043 / 22 01 044
22 01 371 / 22 01 371 / 22 01 373
22 01 021 / 22 01 022 / 22 01 023
22 01 011 / 22 01 012 / 22 01 013
03 01 032 / 03 01 033
25 01 200
28 01 003/ 28 01 010/ 28 01 015/ 28 01 050
12 04 008
23 01 021 / 23 01 022 / 23 01 023
22 01 001 / 22 01 002 / 22 01 003
22 01 031
22 01 051 / 22 01 053
25 02 010
23 01 700
23 01 090
12 04 002
12 04 004
12 04 004
12 04 006
12 04 006
28 03 140
28 03 175
28 03 133
28 01 518
28 01 500
28 03 150
28 01 150
28 01 157
38 03 100 / 28 03 125 / 28 03 122
28 01 520
28 03 170
28 03 160
22 02 200
22 02 511 + 22 02 801
22 02 501 bis 503
22 02 711
22 02 701 bis 703
22 02 713
22 01 133
22 01 250
23 01 004 / 23 01 007
23 02 004 / 23 02 007
23 01 006
23 02 018/ 23 02 019
23 01 001
13 01 020 / 13 01 100 / 13 01 500
12 04 111
23 06 010 / 23 06 013 / 23 06 014
23 06 015
23 01 100
23-01-102
23-01-102
22 01 361 / 22 01 363
12 04 001
12 04 101
28 01 800 / 28 01 810
22 05 501
13 09 015/ 13 09 033
13 09 135
13 09 235
22 09 500
23 01 013 / 23 01 019
Hinweispflichten für Batterien:
Wir sind kostenlose Sammelstelle für Ihre Altbatterien und an das Batterierücknahmesystem BRS angeschlossen.
Endnutzer sind zur Rückgabe ihrer Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll, da sie schädlich für Umwelt und Gesundheit sein können.
Liegen die Anteile an Quecksilber, Cadmium oder Blei über einem vorgegebenen Schwellenwert, schreibt das BattG im § 17 Abs. 3 weiter vor, diese Informationen durch Zeichen auf den Batterien zu vermerken.
Hinweis für Probiersäuren und Prüfsäuren, sowie Rhodiumbäder:
Eine neue Verordnung der EU ist zum 01. Februar 2021 in Kraft getreten, die den Handel sowie den Umgang mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe beschränkt und erschwert. In unserem Fall betrifft es Salpetersäure, die ab 3% w/w (oberer Grenzwert wurde nicht definiert in Deutschland) und Schwefelsäure ab 15%w/w unter die Kategorie: „Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ fällt (Anhang I der Verordnung (EU)2019/1148). Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2019/1148, die die Abgabe von Gold-/ Silberprobiersäuren, Platin- und Silber CF Prüfsäuren, sowie Rhodiumbädern neu regelt und besonderen Einschränkungen unterliegt.
Im Anhang finden Sie ein Informationsblatt, in dem wir versucht haben, die wesentlichen Punkte aufzulisten, die uns zu mehr Verantwortung im Umgang verpflichten.
Sollten Sie planen, Prüfsäure oder Rhodiumkonzentrat zu erwerben, bitten wir Sie, die angehängte Erklärung ausgefüllt mitzubringen sowie eine Kopie eines Ihrer amtlichen Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass).
Ebenso ist es erforderlich, uns Ihre Steuernummer verbindlich mitzuteilen; eine aktuelle Gewerbeanmeldung, einen Künstlernachweis oder ein anderes Dokument vorzulegen, welches Sie als Wirtschaftsteilnehmer oder Unternehmer definiert (sofern dieses noch nicht geschehen ist).
Hinweise für Elektrogeräte:
Jedes Gerät muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden (nach DIN EN 50419).
Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll. Sammelstellen für Elektrogeräte, wie zum Beispiel Recyclinghöfe , finden Sie über Ihr örtliches Telefonbuch.
Wir sind Mitglied im VERE e. V., Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Hinweise nach der ChemVerbVerordnung:
Chemikalien oder Gemische der Kategorie 1 und 2 (giftige und sehr giftige Stoffe und Zubereitungen), die als krebserzeugend, erbgutverändernd und/ oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden, sind von der Abgabe an Privatkunden ausgeschlossen.
Alle anderen Erwerber weisen bitte ihre Gewerbeanmeldung als Legitimation vor, oder bescheinigen den Verwendungszweck einer öffentlichen Einrichtung zu Forschungs-, Analyse-, Ausbildungs- und Lehrzwecken. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls ausgeschlossen.