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Sicherheitsdatenblätter:
Sortimentsveränderungen vorbehalten. Ältere SDB sind noch bei uns anzufordern.
Handelsname
Artikelnummer
Hinweispflichten für Batterien:
Wir sind kostenlose Sammelstelle für Ihre Altbatterien und an das Batterierücknahmesystem BRS angeschlossen.
Endnutzer sind zur Rückgabe ihrer Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll, da sie schädlich für Umwelt und Gesundheit sein können.
Liegen die Anteile an Quecksilber, Cadmium oder Blei über einem vorgegebenen Schwellenwert, schreibt das BattG im § 17 Abs. 3 weiter vor, diese Informationen durch Zeichen auf den Batterien zu vermerken.
Hinweis für Probiersäuren und Prüfsäuren, sowie Rhodiumbäder:
Eine neue Verordnung der EU ist zum 01. Februar 2021 in Kraft getreten, die den Handel sowie den Umgang mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe beschränkt und erschwert. In unserem Fall betrifft es Salpetersäure, die ab 3% w/w (oberer Grenzwert wurde nicht definiert in Deutschland) und Schwefelsäure ab 15%w/w unter die Kategorie: „Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ fällt (Anhang I der Verordnung (EU)2019/1148). Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2019/1148, die die Abgabe von Gold-/ Silberprobiersäuren, Platin- und Silber CF Prüfsäuren, sowie Rhodiumbädern neu regelt und besonderen Einschränkungen unterliegt.
Im Anhang finden Sie ein Informationsblatt, in dem wir versucht haben, die wesentlichen Punkte aufzulisten, die uns zu mehr Verantwortung im Umgang verpflichten.
Sollten Sie planen, Prüfsäure oder Rhodiumkonzentrat zu erwerben, bitten wir Sie, die angehängte Erklärung ausgefüllt mitzubringen sowie eine Kopie eines Ihrer amtlichen Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass).
Ebenso ist es erforderlich, uns Ihre Steuernummer verbindlich mitzuteilen; eine aktuelle Gewerbeanmeldung, einen Künstlernachweis oder ein anderes Dokument vorzulegen, welches Sie als Wirtschaftsteilnehmer oder Unternehmer definiert (sofern dieses noch nicht geschehen ist).
Hinweise für Elektrogeräte:
Jedes Gerät muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden (nach DIN EN 50419).
Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll. Sammelstellen für Elektrogeräte, wie zum Beispiel Recyclinghöfe , finden Sie über Ihr örtliches Telefonbuch.
Wir sind Mitglied im VERE e. V., Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Hinweise nach der ChemVerbVerordnung:
Chemikalien oder Gemische der Kategorie 1 und 2 (giftige und sehr giftige Stoffe und Zubereitungen), die als krebserzeugend, erbgutverändernd und/ oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden, sind von der Abgabe an Privatkunden ausgeschlossen.
Alle anderen Erwerber weisen bitte ihre Gewerbeanmeldung als Legitimation vor, oder bescheinigen den Verwendungszweck einer öffentlichen Einrichtung zu Forschungs-, Analyse-, Ausbildungs- und Lehrzwecken. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls ausgeschlossen.