Neue Verordnung zum 1.2.21 in Kraft
04.02.2021Liebe Kunden, mit dem 1.Februar 2021 fällt Salpetersäure über 3 Gew.% unter die "Beschränkten Ausgangsstoffe für Explosivstoffe" und darf nur noch von gewerblichen Verwendern oder Wirtschaftsteilnehmern (nicht mehr von Mitgliedern der Allgemeinheit) bereitgestellt, verbracht, besessen oder verwendet werden.
In unserer Branche betrifft die Verordnung (EU) 2019/1148 sämtliche Gold-und Silberprobiersäure, Platin- und Silber CF-Prüfsäuren. Das Gleiche gilt für Rhodiumbäder, die mehr als 15% Schwefelsäure enthalten und unter die selbe Einstufung fallen.
Der Erwerb kann nur noch mit Gewerbeschein, aktueller Steuernummer und Kopie eines amtichen Ausweisdokuments erfolgen, sowie einer unterschriebenen Erklärung nach Anhang IV VO (EU) 2019/1148, die Sie unter downloads bei uns auf der Seite finden.
Da auch der Besitz von Privatpersonen nicht mehr erlaubt ist, informieren Sie doch bitte auch in Ruhestand gegangene KollegInnen, damit sie alte Bestände zur Wertstoff-Entsorgung bringen. ( Übergangszeit bis Anfang 2022).
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder in der Bekanntmachung der EU-Kommision (2020/C 210/01).
Viele Grüße vom Artus-Team, gerne an Ihrer Seite.